Schutzhelme, Aufbau, Benutzung, Eigenschaften und Einsatzzweck

Bei allen Arbeiten oder Tätigkeiten im geweblichen Bereich, bei denen durch herabfallende, umfallende oder fortgeschleuderte Gegenstände oder durch Anstoßen an Hindernissen Kopfverletzungen auftreten können, sind Schutzhelme zu tragen.
 
Ein Schutzhelm besteht in der Regel aus folgenden Teilen:
- Helmschale
- flexible Tragbänder
- umlaufendes Schweißband
- Innenpolster
- verstellbares Nackenband
 
Material:
Helmschalen werden aus Thermoplast oder Duroplast hergestellt.
Die Wahl der Helme bezüglich des Werkstoffes hängt unter anderem von folgenden Einsatzbedingungen ab:
Hitzeeinwirkung, Kälteeinwirkung, chemische Einflüsse, hohe mechanische Beanspruchung.
Thermoplast verändert unter Temperatureinwirkung seine Eigenschaft, während Duroplast hingegen nur geringe oder fast keine Veränderungen aufzeigt. Im Zweifelsfall sollte Duroplast bevorzugt werden.
 
Richtiges Aufsetzen:
Die Tragebänder müssen auf dem Kopf anliegen. Über das verstellbare Nackenband wird das Kopfband der Kopfweite angepasst ohne dass ein Druck entsteht. Das umlaufende Schweißband ermöglich das angenehme Tragen zwischen Kopf und Schutzhelm.
 
Kinnriemen:
Der Kinnriemen sorgt für einen festen Sitz und soll vermeiden, dass der Schutzhelm durch Stöße oder Wind herabfallen kann.
 
Belüftung:
An den Seiten des Schutzhelmes befinden sich verschließbare Belüftungsöffnungen. Bei Kälte und Wind kann der Prellraum mit einem leichten Tuch ausgefüllt werden. Für den Winter gibt es passende Hartschaumeinsätze und verschiedene Strickhauben.
 
Zubehör:
Evtl. ist es notwendig weitere persönliche Schutzausrüstungen oder technische Geräte an den Schutzhelm zu befestigen z.B. Augenschutz usw. Die Befestigung dieser weiteren Geräte, darf die Schutzeinwirkung und den Sitz des Schutzhelmes nicht beeinflussen.
 
Lebensdauer:
Schutzhelme u.a. aus UV-stabilisiertem Polyethylen und ABS sollten nach vier Jahren, Schutzhelme aus Phenol-Textil-Kunstharz nach fünf Jahren und Schutzhelme aus glasfaserverstärktem Polyester bzw. Polycarbonat nach 10 Jahren ausgetauscht werden (Höchstdauer).

In jedem Fall gilt:
Nach einem starken Aufschlag muss der Schutzhelm ausgetauscht werden und darf nicht mehr getragen werden.
 
Allgemeine Richtlinien:
Schutzhelme für Bau, Industrie sowie Spezialmodelle und Anstoßkappen, die zur Abwehr von Risiken am Arbeitsplatz dienen, müssen innerhalb der EU die Voraussetzungen der EU-Richtlinien 89/686/EWG Kategorie II (mittlere Risiken) : bzw. Kategorie III (Irreversible Risiken) und deren Anhänge II und III erfüllen. Dafür sind neben den zu prüfenden Schutzhelmen unter anderem technische Fertigungsunterlagen, EG-Konformitätserklärung zur Anbringung der CE-Kennzeichnung und der EG-Baumusterprüfbescheinigung, deren Prüfungsgrundlage für Schutzhelme die EN 397 und für Anstoßkappen die EN 812 ist, bei einem anerkannten Prüfungsinstitut einzureichen.
Bei Schutzhelmen der Kategorie III ist eine Qualitätssicherung für das Endprodukt (Artikel 11 A) einzuführen. Die Anforderungen sind im Einzelnen in den für Industrieschutzhelme und Anstoßkappen geltenden europäischen Normen EN 397 und EN 812 sowie in der Kurzinformation “Persönliche Schutzausrüstung” des HVBG nachzulesen. Ein Schutzhelm mit 1000 V Kennzeichnung (Elektrikerhelm) kann nur nach EN 50365 zertifiziert und muss mit dem Zeichen "Doppeldreieck" gekennzeichnet sein. Die Zusatzprüfung "elektrische Isolierung" nach EN 397 gilt nur bis 440 V AC. Beiden Prüfungen ist gemein, dass direkte Belüftungsöffnungen nicht erlaubt sind.
 
EG-Konformitätserklärung:
Der Hersteller oder ein Bevollmächtigter in der EU erklärt rechtsverbindlich, dass sein Produkt der Richtlinie 89/686/EWG entspricht. Diese ist die Voraussetzung für das CE-Kennzeichen.
 
CE-Kennzeichen:
CE steht für »Conformité Européenne«, übersetzt etwa »Übereinstimmung mit den EU-Richtlinien« und ist lediglich ein Verwaltungskennzeichen. Der Hersteller selbst erklärt die Übereinstimmung mit den EU-Richtlinien.
Das CE-Kennzeichen ist der Produkt-Reisepass im innereuropäischen Warenverkehr.
 
EG-Baumusterprüfbescheinigung:
Hier prüft ein zertifiziertes Prüfinstitut sowohl die Angaben des Herstellers als auch die Übereinstimmung mit den EU-Richtlinien. Die technischen Unterlagen müssen zum Produkt so passen, dass es gemäß seiner Bestimmung sicher benutzt werden kann. Kommt die Prüfstelle zu einem negativen Ergebnis, informiert sie alle anderen Prüfstellen. Gegebenenfalls auch den Mitgliedsstaat, in dem eine EG-Baumusterbescheinigung ausgestellt wurde, die zurückgezogen werden sollte. Ebenso erhalten alle anderen Mitgliedsstaaten wie auch die EU-Kommission eine Meldung mit der Angabe der Ablehnungsgründe.
 
Bekannte Namen im Bereich der Schutzhelme sind u.a:
Schuberth: Hochsteigerhelm, Profi Base Cap, Forstmeister, Bop
Uvex: airwing, pheos, u-cap
Voss: Cap, Shell vario, Intex, Inap Profiler, Inap Defender, Inap Master
3M: Peltor